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Nicht zu vergessen: je mehr kirchliche und diakonische Mitarbeiter im VKM sind, um so stärker ist die Position gegenüber der Landeskirche und der Diakonie für die Interessen der Mitarbeiter.

Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der EVLKS

Bericht aus der Arbeitsrechtlichen Kommision der EVLKS 2024

(04.01.2025)

Erhöhung der Tabellenentgelte

Die Entgelttabelle gültig ab 01.01.2025 im [Amtsblatt-2024-12.pdf] A130

Anstellung von Pfarreferenteninnen und Pfarrreferenten

In unserer Landeskirchen können unter bestimmten Voraussetzungen Pfarreferenteninnen und Pfarrreferenten angestellt werden. Diese werden privatrechtlich nach KDVO angestellt und haben keinen Beamtenstatus. Weiteres findet Ihr dazu:

[Amtsblatt-2024-14.pdf] A146/147
[Amtsblatt-2024-20.pdf] A198/199

Beschlüsse und Entgelttabelle für Kolleginnen und Kollegen im Erziehungsdienst

Für unserer Kolleginnen und Kollegen im Erziehungsdienst gibt es auch neue Beschlüsse und eine neue Entgelttabelle ab 2025:

[Amtsblatt-2024-14.pdf] A147
[Amtsblatt-2024-21.pdf] A222

Neue Eingruppierungsordnung für Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen mit Hochschulabschluss

Für die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen haben wir lange verhandelt und gekämpft. Für einige von euch gibt es Verbesserungen, für viele verändert sich leider nichts oder nur sehr wenig. Kolleginnnen und Kollegen mit einem Hochschulabschluss könnnen nun, unter bestimmten Vorausetzungen, Anträge auf Höhergruppierung stellen. Diese würden dann ab Dezember 2025 Anwendung finden. Hier findet ihr die neue Eingruppierungsordnung:

[Amtsblatt-2024-21.pdf] A220/221

Änderungen der Urlaubsregelung

Auch über eine neue Urlaubsregelung haben wir verhandelt. Beachtet bitte, dass ihr euren Urlaubsanspruch im laufenden Jahr ausschöpft; auch wenn das nicht immer so einfach ist. Nur in Ausnahmefällen kann der Urlaub ins Folgejahr übertragen werden. Sprecht dazu mit euren Dienststellenleitungen. Alles neue dazu ist hier nachzulesen:

[Amtsblatt-2024-24.pdf] A261/262

Arbeiten über die Regelaltergrenze hinaus

Und zuletzt noch. Solltet ihr über die Regelaltergrenze hinaus arbeiten wollen, dann müsst Ihr und eurer Dienstgeber einiges Beachten. Das ist hier nachzulesen:

[Amtsblatt-2024-24.pdf] A262

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsrechtlichen Kommision für Ihren Dienst und wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchsetzungsvermögen.

[Zum Archiv der vergangenen Berichte der EVLKS]

Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Sachsen

Weitere Verbesserungen für die Beschäftigten der Diakonie Sachsen

(06.06.2023)

Nach der gelungenen Entgeltrunde für 2023 und 2024 (letzter Bericht), sind weitere Verbesserungen erreicht worden, z.B.:

  • Neue Zulagen seit 1. Mai 2023 für die Tätigkeit in der Praxisanleitung, für Tätigkeiten in Palliativ-Care, Wundmanagement und in der Intensivpflege, für die entsprechende Fachweiterbildung notwendig sind.
  • Der Nachtzuschlag erhöht sich am 1. Januar 2024 von 15 auf 25 v.H. Auch der Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit ist vereinheitlicht und verbessert worden. Er verfällt nicht mehr bei unterjährigem Ausscheiden.
  • Der Berechnungszeitraum für Nachtstunden wird ab 1. Januar 2024 von 20 – 6 Uhr auf 21 – 6 Uhr angepasst. Um diese Einbuße auszugleichen wird in mehreren Schritten die monatliche Schichtzulage nach oben angepasst und vereinheitlich.
  • Der Zeitzuschlag für Arbeit an Sonntagen wird ab 1. Januar 2024 erhöht.
  • Ebenso gibt es ab sofort eine rechtliche Grundlage in der AVR, welche das Fahrradleasing (z.B. über „Jobrad“ oder andere Anbieter) ermöglicht. Dies geschieht durch Entgeltumwandlung.

Einzelheiten sind aus den Rundschreiben der ARK Diakonie Sachsen zu entnehmen.

Genauere Informationen erhalten sie über den Kontakt: nagel.mav@gmx.net

Jörg Nagel

Dienstnehmervertreter und stellv. Vorstandsvorsitzender des VKM Sachsen

[Zum Archiv der vergangenen Berichte der Diakonie]