Weitere Verbesserungen für die Beschäftigten der Diakonie Sachsen

(06.06.2023)

Nach der gelungenen Entgeltrunde für 2023 und 2024 (letzter Bericht), sind weitere Verbesserungen erreicht worden, z.B.:

Einzelheiten sind aus den Rundschreiben der ARK Diakonie Sachsen zu entnehmen.

Genauere Informationen erhalten sie über den Kontakt: nagel.mav@gmx.net

Jörg Nagel

Dienstnehmervertreter und stellv. Vorstandsvorsitzender des VKM Sachsen


Es geht doch – ca. 15 % Entgeltsteigerung bei einer Laufzeit von 24 Monaten

(30.09.2022)

Sah es Anfang des Jahres so aus, als ob man sich nicht mehr einigen kann, ist man jetzt einen Schritt weiter. Die Schlichtung für den Ärztebereich und der Anerkennung von Vorzeiten bei der Einstellung konnte durch Beschlüsse in der Kommission beendet werden. Allein bei der wohlverdienten Corona-Prämie musste die Schlichtung letztendlich entscheiden. Der Schlichterspruch beschert den Diakoniebeschäftigten eine Prämie von 550 €. Schade, dass die Dienstgeber die Leistung unserer Kolleginnen und Kollegen während der schwierigen Zeit nicht honorieren wollten.

Die Entgeltrunde ging dafür überraschend geräuschlos über die Bühne. Herzstück ist eine Anhebung der Vergütung innerhalb von 24 Monaten (1. Mai 2023 bis 30. April 2025) in vier Schritten um über 15 %:

zum 01.05.2023 um 4,0 %,
zum 01.10.2023 um 3,5 %,
zum 01.05.2024 um 3,5 %
und zum 01.11.2024 um 3,5 %.

Für die Entgeltgruppen 1 und 2 werden die beiden ersten Schritte der Erhöhungen auf den 01.10.2022 vorgezogen. Die Entgeltgruppen 1 bis 4 erhalten ab 01.01.2024 eine weitere Erfahrungsstufe, die ca. 5 % über der bisherigen Endstufe liegt.

Über Zulagen, Zuschläge und Komponenten für die Fachkräfte wird noch ein Beschluss bis Jahresende angestrebt.

Es wäre schön, wenn Sie den VKM Sachsen beim Bestreben um attraktive Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen in Zukunft unterstützen

Genauere Informationen erhalten sie über den Kontakt: nagel.mav@gmx.net

Jörg Nagel
Dienstnehmervertreter und stellv. Vorstandsvorsitzender des VKM Sachsen


Quo vadis Diakonie Sachsen?

(25.02.2022)

Am 25. Februar 2022 tagte erneut die Arbeitsrechtliche Kommission mit einer umfangreichen Tagesordnung. Neben redaktionellen Änderungen und einem Antrag der Dienstgeberseite zur Regelung zur Arbeitszeit bei Rufbereitschaft, standen die beiden Anträge zur Diskussion, welche sich im Schlichtungsverfahren befinden (Ärzteregelung und Anrechnung von förderlichen Vorzeiten bei der Einstellung), hier konnte keine Annäherung erreicht werden.

Der Beschluss zur Zahlung einer Corona-Prämie der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland vom November 2021 war ebenfalls wieder Thema. Wie schon berichtet, hatten die Dienstgeber in der Januarsitzung beantragt, dass dieser keine Wirkung in Sachsen entfaltet. Dieser Antrag hatte nicht die erforderliche Mehrheit erlangt, so dass er in dieser Sitzung erneut auf der Tagesordnung stand.

Die Dienstgeber stellten den Antrag erneut zur Abstimmung und erwartungsgemäß fand er auch diesmal nicht die erforderliche Mehrheit. Um nun die Zahlung der Corona-Prämie zu verhindern, muss die Dienstgeberseite innerhalb von einem Monat die Schlichtung anrufen. Das wäre dann der dritte Antrag, welcher in die Schlichtung geht. Angesichts der bevorstehenden komplizierten Entgeltrunde für 2023 bleibt nur die Hoffnung, dass man dazu am Verhandlungstisch um Lösungen ringt. Wer zum Thema Ideen hat und die Dienstnehmerseite unterstützen will, ist gern eingeladen, um mit uns ins Gespräch zu kommen.

Einen kleinen Lichtblick gab es dann doch noch in der Sitzung: Ab 1. Oktober dieses Jahrs wird die Berechnungsgrundlage der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland übernommen, ab wann für Teilzeitbeschäftigte der Überstundenzuschlag fällig wird. Dies ist eine bessere Regelung als die bisherige und eine Stärkung der Rechte von Teilzeitbeschäftigen.

Jörg Nagel
Dienstnehmervertreter


„Ohrfeige für Diakoniebeschäftigte“

(25.01.2022)

In November 2021 beschloss die arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland eine Corona-Sonderzahlung, ähnlich der Regelungen im Öffentlichen Dienst oder der Regelungen, die für die Diakoniebeschäftigten in Niedersachsen, Rheinland-Westfalen-Lippe, Mitteldeutschland und Bayern gelten.

Dieser Beschluss ist in Sachsen wirksam, wenn in der Arbeitsrechtlichen Kommission Sachsen kein abweichender Beschluss gefasst wird. Am 14. und 21. Januar dieses Jahres ging es nun in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Sachsen darum, ob die Corona-Prämie auch in Sachsen gezahlt wird oder ob es regionale Besonderheiten gibt, welche die Auszahlung verhindern. Die Dienstnehmerseite konnte solche Besonderheiten nicht erkennen, die Dienstgeberseite überraschenderweise schon. Folgerichtig beantragte die Dienstgeberseite, dass die Corona-Sonderzahlung in Sachsen nicht gezahlt werden soll.

Erwartungsgemäß fand dieser Antrag nicht die erforderliche Mehrheit. Jedoch ist durch den Antrag die Auszahlung momentan verhindert. Am 25. Februar wird wahrscheinlich erneut darüber abgestimmt. Ob die Dienstgeberseite dann noch die Schlichtung anruft, bleibt abzuwarten. Egal wie es ausgeht, die Steuer- und Versicherungsfreiheit läuft nach aktuellem Stand am 31. März aus, danach würde von der Prämie nicht mehr viel übrigbleiben.

Die Diakoniebeschäftigten und die Dienstnehmervertreter hatten sehr auf eine wirkliche Anerkennung gehofft, nachdem der Beifall vom Balkon längst verklungen ist.

Gelungen ist es, das Arbeiten unter Isolations-/Absonderungsbedingungen mit der Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken und entsprechender Schutzkleidung befristet bis zum 31.12.2022 in den Katalog der zuschlagsberechtigten Arbeiten der Anlage 7a AVR Diakonie Sachsen aufzunehmen. Für diesen Personenkreis wird es einen Zuschlag von 1,45 bzw. ab 1. Juli 2022 von 1,47 € je Stunde geben.

Der Antrag zur erweiterten Anerkennung von beruflichen Vorzeiten bei der Einstellung von neuen Beschäftigten, als Beitrag zur Gewinnung von Mitarbeitenden, wurde von der Dienstgeberseite zum zweiten Mal abgelehnt und geht nun wahrscheinlich auch in die Schlichtung.

Im Sommer 2022 beginnen die Entgeltverhandlungen für das Jahr 2023 – es bleibt lediglich die Hoffnung, dass die seitens der Dienstgeber eingesparte Coronaprämie dann eine große Entgeltsteigerung ermöglicht.

Jörg Nagel
VKM - Sachsen


Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Sachsen

(28.01.2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Entgeltrunde 2021/2022 hat mit dem Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission am 22. Januar 2021 in Radebeul ihr Ende gefunden. Zusammen mit den bereits im letzten Jahr beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen ergeben sich für 2021/2022 folgende Änderungen:

1. Vergütung

Das Entgelt erhöht sich

  1. ab dem 1. Juli 2021 um 2,0 %,
    für die Entgeltgruppen 1-6 jedoch mindestens um 60,00 €.
  2. ab dem 1. Juli 2022 um 1,6 %.

2. Arbeitszeit

  1. Ab dem 1. Januar 2022 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung 39,5 Stunden.
  2. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung 39 Stunden.

3. Urlaub

Ab dem 1. Januar 2021 haben alle Beschäftigte und Auszubildende 30 Tage Urlaub.

Erfahrungsstufe

In den EG 7 bis EG 13 erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem 1. Juli 2021 eine weitere Erfahrungsstufe. Die Vergütung in der 3. Erfahrungsstufe liegt rund 2,5 % über der der 2. Erfahrungsstufe. Die Verweildauer in der 2. Erfahrungsstufe beträgt 48 Monate.

Weitere Änderungen

Zur Personalgewinnung können Stufenaufstiege von bis zu 2 Stufen vorweg gewährt werden.

Zur Personalbindung kann eine Zulage zum Grundentgelt in begrenzter Höhe gezahlt werden.

Bei einer Höhergruppierung von bis zu zwei Entgeltgruppen bleibt die Stufe und die zurückgelegte Zeit in der Stufe erhalten. Bisher fiel man auf die Basisstufe zurück.

Über Zulagen und ähnliches soll noch in diesem Jahr verhandelt werden, um eine weitere Anpassung an die AVR Diakonie Deutschland zu erreichen.

Bewertung:

Der Abschluss orientiert sich an dem des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst (TVöD). Insgesamt ist die Laufzeit etwas kürzer als im Öffentlichen Dienst (24 statt 28 Monate).
Die prozentuale Steigerung fällt etwas höher aus als im TVöD (3,6 statt 3,2%). Auch der Sockelbetrag für die erste Stufe der Entgeltsteigerung ist etwas höher als im TVöD (60 statt 50 €). Davon profitieren die Entgeltgruppen 1-6. Die wöchentliche Arbeitszeit sinkt in der Laufzeit in zwei Stufen analog des TVöD (Ost) von 40 auf 39 Stunden. Der Urlaub war im Öffentlichen Dienst schon bei 30 Tagen für alle.

Natürlich hätte sich die Dienstnehmerseite mehr gewünscht, angesichts der aktuellen Lage und der wirtschaftlichen Unsicherheiten, die die Pandemie auch für diakonische Träger mit sich bringt, ist das Ergebnis aus meiner Sicht jedoch vertretbar. Je nach Alter, Beschäftigungszeit und Eingruppierung profitiert jede/r individuell von den Erhöhungen.

Berufsspezifische Zulagen für Pflegekräfte in Krankenhäusern, wie sie der TVöD beschlossen hat, sieht die AVR nicht vor.

Der Beschluss steht noch unter Vorbehalt der Widerspruchsfrist (ein Monat) und wird mit Rundschreiben veröffentlicht. Eine Änderung ist aus meiner Sicht nicht zu erwarten.

Für weiter Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Jörg Nagel

Dienstnehmervertreter in der ARK Diakonie Sachsen
Vorstandsmitglied des VKM Sachsen


Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Sachsen

(14.10.2020)

Im letzten Bericht von August 2020 steht, dass die Entgeltrunde 2021 bis zum 31. Oktober 2020 abgeschlossen sein wird. Dies sollte am 13. Oktober in der Sitzung der ARK Diakonie Sachsen erfolgen. Im Vorfeld gab es zwei Sitzungen einer kleinen Arbeitsgruppe um einen Beschluss vorzubereiten. Auch der Fachausschuss der Dienstnehmerseite der ARK traf sich im September zu einer ganztägigen Sitzung in Leipzig.

In der Sitzung musste überrascht festgestellt werden, dass beide Seiten in ihren Vorstellungen doch sehr weit auseinanderliegen. Die Dienstnehmerseite stellte sich eine moderate Entgeltsteigerung in Höhe der Abschlüsse der letzten vier Jahre vor. Die unteren Entgeltgruppen sollten dabei besonders berücksichtigt werden. Die Dienstgeberseite sah eine unbedeutende Entgeltsteigerung für die Kolleginnen und Kollegen als ausreichend an.

Bis April 2021 sollte dazu eine angemessene Lösung gefunden werden. Dann laufen die die abweichenden Regelungen für die Diakoniebeschäftigten in Sachsen aus. Was hier zu erreichen ist, hängt nicht nur vom Verhandlungsgeschick der Dienstnehmerseite ab, sondern auch von der Unterstützung aller Beschäftigten um den Forderungen der Dienstnehmerseite den notwendigen Nachdruck zu verleihen.

Wie in der Junisitzung wurden auch in dieser Sitzung zwei Regelungen aus den Beschlüssen der ARK Diakonie Deutschland übernommen. Die eine Regelung dient der Personalgewinnung und der Personalbindung. Sie sieht vor, dass zur Personalgewinnung bis zu zwei Stufen der jeweiligen Entgeltgruppe angerechnet werden können. Zur Personalbindung kann bei Erreichung der höchsten Stufe ein Zuschlag in unterschiedlicher Höhe je nach Entgeltgruppe gewährt werden. Die zweite Regelung beinhaltet die stufengleiche Höhergruppierung bei Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Bisher fielen die Kolleginnen und Kollegen auf die Basisstufe zurück, so dass es kaum lukrativ war, mehr Verantwortung zu übernehmen. Nun wird dies sofort honoriert. Diese Regelungen gelten ab den 1. Januar 2021.

Diese Beschlüsse unterliegen noch der Widerspruchsfrist von 4 Wochen durch die Mitglieder der ARK und werden dann mit Rundschreiben der ARK Diakonie Sachsen veröffentlicht.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen [per E-Mail] gern zur Verfügung.

Jörg Nagel,
Mitglied in der ARK Diakonie Deutschland und der Diakonie Sachsen


Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Sachsen

(04.08.2020)

Seit August 2019 beteiligt sich der VKM Sachsen an der Dienstnehmerseite der Ar-beitsrechtlichen Kommission. Die Entgeltrunde für 2020 ist schon vor dieser Zeit beschlossen worden und fällte in diesem Jahr mit 3,6 % (1,5 % zum 1. Juni und 2,1% zum 1. Dezember) nicht schlecht aus. Durch die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland, an der sich der VKM Sachsen seit 2018 beteilig, gab es einigen Handlungsbedarf. Vom September 2019 bis Februar 2020 verliefen die Gespräche darüber sehr schleppend, von März bis Mitte Juni sahen sich die Dienstgeberseite wegen Corona nicht in der Lage mit uns über eine Fortschreibung der Arbeitsbedingungen zu reden. Dies änderte sich erst, als die Dienstnehmerseite ab Mitte Juni den Druck erhöhte und auf ein Signal drängten, denn dies haben unsere Kolleginnen und Kollegen sich redlich verdient („Alltagshelden“).

In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 26. Juni 2020 in Radebeul wurden im Vorgriff auf die Entgeltrunde 2021 schon zwei Verbesserungen beschlossen. Die Entgeltrunde 2021 wird bis zum 31. Oktober 2020 abgeschlossen sein, damit die Kolleginnen und Kollegen Planungssicherheit für 2021 haben und die Einrichtungen, welche im Bereich Diakonie überwiegend refinanziert sind, mit den jeweiligen Kostenträgern in Verhandlung gehen können.

Von den zwei Änderungen in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (Fassung Sachsen) profitieren auf der einen Seite jüngere Beschäftigte und Auszubildende und auf der anderen Seite langjährig Beschäftigte.

  1. Der Jahresurlaub beträgt für alle Beschäftigten, inklusive Auszubildende ab den Jahr 2021 30 Arbeitstage. Bisher hatten die Beschäftigten unter 55 Jahren 29 Arbeitstage und Auszubildende 27 Arbeitstage Urlaub.
  2. Ab 1. Juli 2021 wird für die Beschäftigten der EG 7 – 13 (Fachkräfte) eine weitere Erfahrungsstufe eingeführt (3. Erfahrungsstufe – bisher gab es nur zwei Erfahrungsstufen). Diese liegt 2,5 % über der 2. Erfahrungsstufe.

Nun stehen die harten Verhandlungen in der Entgeltrunde 2021 und darüber hinaus an. Dazu benötigen wir die breite Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Diakonie. Wer dazu Fragen hat, kann sich gern an mich wenden.

Jörg Nagel, Mitglied in der ARK Diakonie Deutschland und der Diakonie Sachsen


Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) Diakonie Sachsen

Am 21. August 2019 hat sich in Radebeul die neue ARK Diakonie Sachsen konstituiert. Sie besteht aus sechs Dienstgebervertretern und sechs Dienstnehmervertretern und ihren Stellvertretern. Drei Dienstnehmervertreter und ihre Stellvertreter sind Mitglieder des VKM Sachsen. Damit kann der VKM Sachsen erstmalig Einfluss auf die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der über 20.000 Diakoniebeschäftigen in Sachsen nehmen. In der ARK Diakonie Deutschland vertritt der VKM Sachsen schon seit letzten Jahr die Interessen der Diakoniebeschäftigten der Region Ost.

Für dieses Jahr wurden gleich noch drei Sitzungstermine (27. September, 15. November und 13. Dezember) vereinbart. Dies ist notwendig, da dies ARK Diakonie Deutschland im Sommer weitreichende Beschlüsse zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen verabschiedet haben. Diese haben teilweise Auswirkung auf die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie in Sachsen. Die schon beschlossenen Entgelterhöhungen von jeweils 3,6 % für dieses und nächstes Jahr bleiben davon unberührt, aber die ARK Diakonie Sachsen muss sich Gedanken machen, wie sie mit den anderen Dingen umgeht. Das sind z.B. Beschlüsse zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung (höhere Einstiegsgehälter, eine zusätzliche Entgeltstufe für Fachkräfte), die Erhöhung des Jahresurlaubes auf einheitlich 30 Tage für alle Mitarbeitenden und Auszubildende und die längst überfällige Angleichung der Arbeitszeit im Osten von 40 auf 39 Wochenstunden. Diese Ungleichbehandlung sollte nach 30 Jahren deutscher Einheit überwunden sein.

Nun sind die Diakoniebeschäftigten in Sachsen gefragt, ob sie den VKM Sachsen bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen unterstützen wollen. Beteiligen Sie sich durch eine aktive Mitgliedschaft im VKM Sachsen mit an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und an einer starken und kompetenten Vertretung der Interessen der diakonischen Beschäftigten.

Für weitere Anfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Jörg Nagel
Dienstnehmervertreter in der ARK Diakonie Deutschland und Diakonie Sachsen


Die Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Deutschland (ARK-DD) hat sich konstituiert und wir sind dabei

Am 27. Juni 2018 hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission für die Diakonie Deutschland konstituiert. Erstmalig gab es gemäß der Ordnung für die ARK-DD einen Einführungsgottesdienst mit dem Präsidenten der Diakonie Deutschland, Herrn Pfarrer Ulrich Lilie. Nach Eröffnung der konstituierenden Sitzung erfolgten Hinweise zu Rechten und Pflichten der Mitglieder und es wurden Ernennungsurkunden überreicht. Die aktuellen Mitglieder und Informationen in der Arbeitsrechtssetzung sind jederzeit unter www.diakonie-ark.de/ abrufbar. Dort informieren die Seiten über die aktuellen Sachstände.
Bis Ende letzten Jahres wurden die Interessen der ca. 20.000 sächsischen Diakoniebeschäftigten vom Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Diakonie Sachsen auf Bundesebene engagiert und gut vertreten. Durch eine Änderung in der Arbeitsrechtsregelung der Evangelischen Kirche in Deutschland sind nur noch Gewerkschaften und Verbände auf Bundesebene zu beteiligen. Die Beschlüsse der ARK-DD haben für die Beschäftigten der Diakonie in Sachsen große Bedeutung. Sie gelten unmittelbar, es sei denn, die regionale arbeitsrechtliche Kommission (ARK Diakonie Sachsen) beschließt Abweichendes.
Um die Interessen der sächsischen Diakoniebeschäftigten zu vertreten, hatten wir Ende letzten Jahres uns ent-schieden, an der Besetzung der ARK-DD zu mitzuwirken. In der Entsendeversammlung zur ARK-DD Anfang des Jahres hatten sich für die 2 Sitze der Region Ost insgesamt 6 Gewerkschaften und Verbände bereiterklärt mitzuwirken. Nach langen Diskussionen ist es uns gelungen 1 Mitglied zu entsenden. Somit ist der VKM Sachsen erstmalig in der ARK-DD vertreten.
Eine Gewerkschaft oder Verband ist aber nur so stark, wie seine Mitglieder. Deshalb die Bitte an die Beschäftigten in der Diakonie Sachsen sich aktiv zu beteiligen. Möglichst nicht nur mit einer Mitgliedschaft im VKM Sachsen, sondern auch mit aktiver Mitarbeit, damit die Arbeitsbedingungen der ca. 20.000 Diakoniemitarbeitenden in Sachsen noch attraktiver werden. Für weitere Informationen, Auskünfte und Kontaktmöglichkeiten stehe ich gern zur Verfügung unter:
Joerg.Nagel@diakonie-leipzig.de

Jörg Nagel
(Dienstnehmervertreter in der ARK-DD)